Anbieterwechsel

    24.11.2011
     

    Zum 1. April 2012 sollen neue Regeln zum Wechsel des Gas- und Stromanbieters in Kraft treten. Darauf wies die Bundesnetzagentur in einer Pressemeldung Anfang November hin. Ziel dieser Maßnahme ist, den Endverbrauchern einen einfacheren und schnelleren Wechsel des Energielieferanten zu ermöglichen. Nach Aussage der Bonner Behörde wird mit der aktuellen Entscheidung der Lieferantenwechselprozess an neue gesetzliche Vorgaben angepasst, in den wesentlichen Abläufen verschlankt und für Strom und Gas weitestgehend vereinheitlicht. Demnach darf der Lieferantenwechsel künftig höchstens drei Wochen dauern. Maßgeblich für diese Frist ist dabei die Anmeldung des Wechsels durch den neuen Lieferanten beim Netzbetreiber. Die bisher geltenden starren Fristen, wonach dem Netzbetreiber die neue Liefersituation mit einem Vorlauf von mindestens einem Monat angezeigt werden muss, werden aufgehoben. Auch die Unternehmen sollen mittelfristig von den neuen Vorgaben profitieren. So würden künftig alle Anbieterwechsel einheitlich über denselben automatisierten Geschäftsprozess gesteuert, unabhängig davon, ob ein Kunde seinen Strom- oder Gasanbieter wechselt, in eine neue Wohnung einzieht oder eine neue Entnahmestelle erstmalig anschließen will. Das führe zu Synergien und Kosteineinsparungen, heißt es.


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