Die EU-Politiker haben sich ambitionierte Ziele in der Energiepolitik gesetzt. Sie wollen die Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit im Energiebereich verbessern. Dafür sollen marktwirtschaftliche Strukturen und ein funktionierender Wettbewerb geschaffen werden. Viele Initiativen und Projekte sollen helfen, die energiepolitischen Ziele zu erreichen.
Dazu gehört auch die EU-Richtline über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (EDL-Richtline), die am 5. April 2006 von den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet wurde. Danach sollen bis 2016 in allen Mitgliedsländern 9 Prozent Endenergie eingespart werden. Dieses Ziel soll durch professionelle Energiedienstleister und Energieeffizienzmaßnahmen von Industrie-, Gewerbe- und Haushaltskunden erreicht werden.
Für die Umsetzung der EDL-Richtlinie ist es erforderlich, dass alle Marktakteure, EU-Mitgliedsstaaten, Energieverteiler, Netzbetreiber, Energieeinzelhandelsunternehmen und Endkunden, zusammenwirken. Der öffentliche Sektor soll dabei eine Vorbildfunktion einnehmen. Aber auch die EU bleibt nicht untätig. Mit Hilfe eines Ausschusses wird sie ein Modell zur Evaluierung von Energieeinsparungen entwickeln (gemäß Artikel 16 der EDL-Richtlinie). Die wissenschaftliche Fundierung leistet das EU-Projekt EMEEES.
In Deutschland steht die Umsetzung der EDL-Richtlinie in deutsches Recht bevor. Am 28. Juni 2010 fand eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Im September 2010 soll dann der vorliegende Gesetzentwurf im Bundesrat abschließend behandelt werden.
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