Seit dem 1.7.2009 gilt die geänderte Energiesparverordnung auch für Gewerbeimmobilien. Die EnEV 2009 soll u. a. über den Energieausweis dazu beitragen, mittel- und langfristig die klimapolitischen Ziele der EU über einen geringeren Energieverbrauch zu erreichen.
Bei Elektrogeräten oder Autos ist der Energieverbrauch mittlerweile ein wichtiges Kaufkriterium. Gütesiegel und Verbrauchsklassen sind zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Mit dem Energieausweis soll das bei Immobilien auch zum Standard werden. Auf Wunsch von Mietern oder Käufern müssen ihn Eigentümer von Privat- oder Gewerbeimmobilien vorlegen. Die Energieausweispflicht gilt nicht für Ferienhäuser, Baudenkmäler, Abrisshäuser, kleine Gebäuden unter 50 Quadratmetern, unbeheizte Immobilien wie Garagen oder bei Verkäufen innerhalb eines Konzerns bzw. einer Familie.
Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Er zeigt anschaulich auf einer farblichen Skala von Grün bis Rot den Grad der Tauglichkeit, Wärmeverluste und Energiekosten gering zu halten. Den Energieausweis gibt es für Eigentümer von Gewerbeimmobilien in zwei Varianten:
• Der Verbrauchsausweis zeigt den realen Energieverbrauch pro Quadratmeter auf Basis der Verbrauchabrechnungen der letzten drei Jahre. Energetische Gebäudeschwachstellen zeigt der Verbrauchsausweis jedoch nicht, da keine Vor-Ort-Analyse erfolgt.
• Im Bedarfsausweis wird die energetische Qualität der Gebäudehülle und haustechnischen Anlagen, wie z. B. Heizung und Warmwasserbereitung, analysiert sowie der Energiebedarf dokumentiert. Das individuelle und vergleichsverzerrende Verbrauchsverhalten der Nutzer bleibt unberücksichtigt. Beim Neubau sind grundsätzlich nur Bedarfsausweise zulässig, ebenso bei älteren nicht sanierten Wohngebäuden (Baujahr bis Ende 1965) mit bis zu vier Wohneinheiten. Ausnahmen gelten für unter Denkmalschutz stehende Gebäude.
Beim Energieausweis für Gewerbeimmobilien wird die energetische Gesamtsituation dargestellt. Erfasst werden der Heiz- und Stromverbrauch. Bei gemischt genutzten Immobilien müssen getrennte Ausweise für das Wohn- und Nichtwohngebäude vorgelegt werden. Der Energiepass für Gewerbeimmobilien hat vier Seiten:
• Auf der ersten Seite stehen die Objekt-Stammdaten, der Grund für die Ausstellung (z. B. Modernisierung, Kauf oder Verkauf) und die Nettogrundfläche ist die Bezugsfläche.
• Die zweite Seite enthält die Berechnungen zum objektspezifischen Energiebedarf, zur energetischen Qualität der Gebäudehülle. Allerdings basieren die Berechnungen auf Normwerten. Auf den tatsächlichen Energieverbrauch kann nicht geschlossen werden.
• Die dritte Seite zeigt den auf den letzten drei Jahren basierenden Energieverbrauchskennwert in Kilowattstunden je Quadratmeter.
• Auf der vierten Seite stehen allgemeine Erläuterungen.