Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn ist eine Oberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Zu den Aufgaben des BAFA gehört es, monatlich die in die Bundesrepublik Deutschland importierten Erdgasmengen und den dazu passenden durchschnittlichen Grenzübergangspreis zu ermitteln.
Erdgasmengen
· Das BAFA ermittelt die aus Nicht-EU-Staaten importierten Erdgasmengen anhand der nach § 27a Außenwirtschaftsverordnung abzugebenden Einfuhrkontrollmeldungen (EKM). Importe aus EU-Ländern entnimmt das BAFA aus den Intrastat-Meldungen, die Unternehmen freiwillig zur Verfügung stellen.
· Die importierte Gasgesamtmenge in Terajoule (TJ) wird in einer monatlichen EnergieINFO veröffentlicht. Sie bezieht sich immer auf den oberen Heizwert (Brennwert). Detailliertere Aufstellungen, z. B. nach Hauptursprungsländern, werden auf
www.bafa.de veröffentlicht.
· Die Erdgaseinfuhren aus Norwegen als Nicht-EU-Mitglied werden ebenfalls anhand der Einfuhrkontrollmeldungen ermittelt. Sie müssen jedoch um die Transitmengen bereinigt werden. Das sind Gaslieferungen, die durch Deutschland fließen, aber z. B. für die Benelux-Länder bestimmt sind. Die Transitmengen erhält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle seit dem Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes 2006 von den Betreibern der deutschen Gastransportnetze.
Grenzübergangspreis
· Der Gesamtwert der für Deutschland bestimmten Erdgasimporte aus Russland, Norwegen, Dänemark, England und den Niederlanden ergibt sich durch die Auswertung aller Einfuhrkontroll- und Intrastat-Meldungen. Der Grenzübergangspreis ergibt sich nun, wenn dieser Gesamtwert durch die eingeführte Erdgasmenge (in TJ) geteilt wird. Er ist der mittlere Importpreis für Erdgas und folgt mit einer Zeitverzögerung dem Mineralölpreis. Steuern wie die Erdgassteuern sind im Grenzübergangspreis nicht enthalten.
· So sieht dann die Berichterstattung des BAFA beispielsweise aus: „Die deutschen Erdgasimporte im Monat März 2009 mit 247.875 Terajoule um 30,2 % unter der entsprechenden Menge des Vorjahresmonats (354.987 Terajoule).
Der Grenzübergangspreis pro Terajoule Erdgas lag im März 2009 mit 7.464,51 Euro (dieses entspricht ca. 2,69 Cent pro Kilowattstunde) um 7,4 % unter dem Preis im Februar 2009 (8.058,14 Euro).“
Der Grenzübergangspreis eignet sich jedoch nur begrenzt für die Beurteilung des eigenen Gaspreises. Als gemittelter Wert von ausländischen Lieferungen berücksichtigt er z. B. nicht die Bezugskosten der inländischen Lieferanten. Außerdem enthält der Grenzübergangspreis Sonderkontingente, die nicht für die Industrie und deutschen Haushalte, sondern für spezielle Abnehmer wie Kraftwerke vorgesehen sind. Diese Verwendungszecke unterliegen anderen Preismechanismen.