Gasanlagen

    14.10.2010
     

    Unternehmen, die erdgasbetriebene Anlagen, Maschinen und Geräte nutzen, müssen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die nötige Sicherheit sorgen.

    Erdgas wird in Unternehmen zur Beheizung von Gebäuden (z. B. Büros, Fabrik, Lager) und in der Produktion genutzt, z. B. bei folgenden Anlagen und Geräten:

    • Schmelz- und Brennöfen bei der Herstellung von Glas, Porzellan und Keramik,
    • Brennschneiden, Blockflämmen, Flammhärten in der Stahl- und Metallverarbeitung,
    • Räucheranlagen und Rußkessel in der Fleischerei,
    • Großküchenanlagen in der Gastronomie,
    • Stallbeheizung und Getreide-Trocknungsgeräte in der Landwirtschaft,
    • Gewächshausbeheizung im Gartenbau,
    • Waschmaschinen und Trockner in Großwäschereien.

    Gesetzliche Regelungen

    Nach dem Energiewirtschaftsgesetz muss die technische Sicherheit von Energieanlagen gewährleistet sein. Für die Planung, Erstellung. Änderung und Instandhaltung von Gasanlagen ist das Technische Regelwerk vom DVGW maßgebend. Es bezieht sich auf die gesetzlichen Normen und Verordnungen. Daneben ist in der EU die CE-Kennzeichnung gemäß der EG-Gasgeräterichtlinie 2009/142/EG für alle erdgasbetriebenen Geräte auch im Gewerbe zwingend nötig.

    Gassicherheit

    Die Sicherheitsbestimmungen sollen Unfall-, Umwelt- und Gesundheitsrisiken minimieren. Vor allem Gas-Explosionen sollen vermieden werden. Ursache von Explosionen sind häufig defekte Gasanschlüsse und Gasleitungen, ungenügende Wartungsmaßnahmen, Bedienungsfehler und kriminelle Manipulationen.

    Sicherheitsmaßnahmen

    Bei Betriebsgebäuden gelten die Sicherheitsempfehlungen wie bei Wohngebäuden. Empfohlen wird von der Verbraucherzentrale der Einbau von (1) Gasströmungswächtern, (2) Gaszählern mit Abschaltung bei unterem und oberem Grenzgasvolumenstrom und bei einem nicht systemgerechten Druckabfall oder Volumenstrom sowie (3) Hauptabsperreinrichtungen mit elektrischem Stellorgan und abgeschalteten Gassensoren.

    Daneben wird die Reduzierung der Leitungsenden auf ein notwendiges Minimum, die Gewährleistung einer ausreichenden Verbrennungsluftzufuhr und regelmäßige Wartung von Gasleitungen und Gasgeräten empfohlen.

    Für industrielle Zwecke gibt es mittlerweile leistungsfähige Gaswarngeräte (z. B. auf Kohlenwasserstoffbasis), die Lecks in Gas-Rohrleitungen auch durch Einsatz von GPS orten und Analyseergebnisse dokumentieren (Aufbewahrung von Inspektionsberichten).
     

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