Die Liberalisierung des deutschen Gasmarktes schreitet weiter voran. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat kürzlich die letzte Beschwerde der zehn überregionalen Betreiber von Gasfernleitungsnetzen zurückgewiesen. Die deutschen Netzbetreiber haben damit nicht die Entscheidung der Bundesnetzagentur aus dem Herbst 2008 zum Leitungswettbewerb im Gasbereich kippen können. Die Bundesnetzagentur hatte damals festgestellt, dass die Gasnetzbetreiber keinem bestehenden oder potenziellen Wettbewerb ausgesetzt sind und damit zu einer kostenorientierten Entgeltbildung verpflichtet sind.
Die überregionalen Fernleitungsnetzbetreiber sahen und sehen das naturgemäß anders. Ihrer Auffassung nach befinden sie sich sehr wohl im Leitungswettbewerb. Sie müssten deshalb von der kostenorientierten Entgeltbildung befreit sein. Die von der Bundesnetzagentur durchgeführte Wettbewerbsprüfung kam hingegen zu dem Ergebnis, dass die betroffenen Netzbetreiber über eine dominierende Marktmacht verfügen und daher nicht durch den Wettbewerb kontrollierte Verhaltensspielräume besitzen. Dementsprechend hat die Bundesnetzagentur die Unternehmen zu einer kostenorientierten Entgeltregulierung und ab dem Jahr 2010 zur Anwendung der Anreizregulierung verpflichtet.
Nach Meinung von Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, sind die Entscheidungen des OLG zum Fernleitungswettbewerb wegweisend für die Zukunft der Energieregulierung. Das OLG Düsseldorf hat bei seiner Prüfung nach Indikatoren für einen Wettbewerb gesucht und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Wechselraten, das Preissetzungsverhalten und insbesondere die Kapazitätssituation gelegt. Gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist jedoch noch die Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe möglich. Alle anderen Gasnetzbetreiber hatten von einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof abgesehen.
Quelle: www.bundesnetzagentur.de