Gassicherheit

    21.10.2010
     
    Unternehmen, die Erdgas in ihren Produktionsprozessen einsetzen, unterliegen strikten gesetzlichen Bestimmungen. Alle eingesetzten Gasgeräte müssen genormt und geprüft sein. Bei Bürogebäuden und sonstigen Gewerbeimmobilien wird Erdgas primär für die Beheizung von Räumen eingesetzt.

    Der Anteil der Erdgasheizungen steigt kontinuierlich. So wird rund die Hälfte aller privaten Wohnungen bereits mit Erdgas beheizt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Kosten und der Platzbedarf sind geringer als z. B. eine Ölheizung. Außerdem lassen sich Erdgasheizungen gut mit regenerativen Energien wie der Solarenergie kombinieren. Schließlich ist Erdgas im Haus durch Leitungssysteme ständig verfügbar. Es müssen keine Tanks wie beim Öl aufgefüllt werden.

    Diesen Vorteilen wird von Kritikern immer wieder das Risiko von Gasunfällen entgegengehalten. Dabei entstehen die meisten Unfälle durch kriminelle Manipulationen an den Heizungsanlagen. Die Gefahr besteht dann, dass es zu Explosionen kommt. Das Einatmen von Gas ist dagegen ungefährlich. Erdgas ist ungiftig. Welche Vorsichtsmaßnahmen können Sie in Bürogebäuden treffen, um diese Risiken von Gasexplosionen zu minimieren?

    Wenn Erdgas ausströmt, wird es erst gefährlich, wenn eine gewisse Erdgaskonzentration in der Luft erreicht ist. Die Verbraucherzentrale spricht von einer kritischen Schwelle bei 4 bis 16 Prozent Erdgas in der Umgebungsluft. Der Geruch von Erdgas ist aber bereits bei 0,5 Prozent wahrnehmbar. Gasversorger senken diese Schwelle, indem sie dem von Natur aus geruchlosen Erdgas Geruchsstoffe beimischen. Im Rahmen Ihrer Arbeitsschutzmaßnahmen sollten Sie folgende Regeln bei Wahrnehmung von Erdgasgeruch beachten:

    • Öffnen Sie sofort alle Fenster und Türen,
    • schließen Sie alle Absperreinrichtungen an der Hauptsperreinrichtung sowie an Gaszählern und Gasgeräten,
    • vermeiden Sie offene Flammen (Streichhölzer, Feuerzeuge, Kerzen, Zigaretten),
    • betätigen Sie keine elektrischen Schalter, Klingeln, Telefone und Stecker,
    • nutzen Sie keine Handys oder andere Funkgeräte,
    • bringen Sie Ihre Mitarbeiter und andere Bewohner aus dem potenziellen Gefährdungsbereich,
    • verständigen Sie Ihr Gasversorgungsunternehmen.

    Flankierend greifen die gesetzlich vorgeschriebenen betrieblichen Brandschutzmaßnahmen. Dazu gehören der bauliche Brandschutz (z. B. Rettungswege, Notausgänge, Rettungszeichen, Brandabschnitte), der technische Brandschutz (z. B. Meldeanlagen, Schutztüren, Feuerlöscher) und der organisatorische Brandschutz (z. B. Alarm-, Flucht- und Rettungspläne).
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