KWK-Ausbau

    02.08.2012
     

    Der Ausbau der Kraftwärmekopplung, in  der Erdgas als Energieträger eine wichtige Rolle spielt, erhält einen weiteren Schub. Er geht vom Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, kurz KWKG, aus, das nach der Verabschiedung im Bundesrat am 19. Juli in Kraft getreten ist. Als Folge des KWKG erhöht sich der KWK-Zuschlag für neue und modernisierte KWK-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in den Dauerbetrieb genommen werden,  in allen Leistungsklassen um 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Das gleiche gilt für Kondensationskraftwerke, bei denen Komponenten zur Strom- oder Wärmeauskopplung nachgerüstet werden. Außerdem erhöht sich die Förderung für KWK-Anlagen, die am Emissionshandel teilnehmen und ab dem 1. Januar 2013 in Dauerbetrieb genommen werden, um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Darüber hinaus werden auch Wärme- und Kältespeicher, die neu ge- oder ausgebaut werden, künftig unterstützt. Die Förderung ist auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr begrenzt und soll einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energie-Effizienz leisten.


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