Am 15. Juni hat der Bundesrat die Novellierung des KWK-Gesetzes verabschiedet. Für neue und modernisierte Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Dauerbetrieb genommen werden, erhöht sich demnach der KWK-Zuschlag in allen Leistungsklassen um 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Gleiches gilt für Kondensationskraftwerke, bei denen Komponenten zur Strom- oder Wärmeauskopplung nachgerüstet werden. Sie werden erstmals nach dem KWK-Gesetz gefördert. Für KWK-Anlagen, die am Emissionshandel teilnehmen und ab dem 1. Januar 2013 im Dauerbetrieb sind, erhöht sich der Zuschlag um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Darüber hinaus werden auch Wärme- und Kältespeicher, die neu ge- oder ausgebaut werden, künftig nach dem KWK-Gesetz gefördert. Intention des KWK-Gesetzes ist, über eine Strom geführte Fahrweise der Anlagen einen bedarfsgerechten Ausgleich für die schwankende Einspeisung von Strom aus Sonne und Wind zu schaffen und gleichzeitig durch die gezielte Nutzung der anfallenden Wärme einen hohen Gesamtwirkungsgrad zu erreichen. Allerdings hat die Förderhöhe Grenzen. Die Deckelung bleibt mit maximal 750 Millionen Euro pro Jahr unverändert. Aufgrund seiner Produkteigenschaften und der guten Versorgungsinfrastruktur eignet sich Erdgas besonders für den Einsatz in KWK-Anlagen jeglicher Größe.