Kartellverfolgung

    28.07.2011
     

    In einer Pressemeldung informierte das Bundeskartellamt vor kurzem, dass eine dritte spezialisierte Abteilung zur Verfolgung von Kartellen eingerichtet wird. Neben der 11. und der 12. Beschlussabteilung wird sich in Zukunft auch die 10. Beschlussabteilung ausschließlich der Kartellverfolgung widmen. Da illegale Kartellabsprachen die Volkswirtschaft und die Verbraucher in hohem Maße schädigen, habe das Amt die Verfolgung von Kartellen bereits seit einigen Jahren deutlich intensiviert, heißt es weiter. In der Vergangenheit waren auch Unternehmen aus der Energiewirtschaft Gegenstand von Untersuchungen des Bundeskartellamtes. Ihnen wurde vorgeworfen, ihre Marktposition zur missbräuchlichen Preisgestaltung auszunutzen. Unabhängig vom Bundeskartellamt ist vor allem eine ausgeprägte Anbietervielfalt entscheidend für einen funktionierenden Wettbewerb. Für die Belange der Energiewirtschaft ist die 8. Beschlusskammer zuständig.


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