Kraft-Wärme-Kopplung

    22.12.2011
     

    Die Bundesregierung hat Mitte Dezember eine Novelle des Kraft-Wärmekopplungsgesetzes (KWK) beschlossen. Demnach soll die Förderung hocheffizienter KWK-Anlagen ausgeweitet und der Ausbau beschleunigt werden. Ziel ist, bis zum Jahr 2020 den Anteil dieser Technologie an der Stromerzeugung auf 25 Prozent anzuheben. Zum Vergleich: Derzeit liegt er bei rund 15 Prozent. Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erweitert der Gesetzentwurf insbesondere die Förderung von Investitionen in Wärmenetze, wobei allerdings die Deckelung der KWK-Förderung mit maximal 750 Millionen Euro pro Jahr unverändert bleibt. Außerdem können Wärmespeicher künftig mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten unterstützt werden. Die besondere Beachtung der KWK-Technologie lässt sich gleichzeitig auch als ein Votum für Erdgas deuten. Denn der größte Teil neuer hochmoderner Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen setzt auf den Energieträger. Neben Kraftwerken sind das vor allem dezentral installierte Block-Kraftheizwerke.


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