Die Bundesnetzagentur hat die Rahmenbedingungen für das Betreiben und Auslesen von Gas- und Stromzählern gelockert. Damit ist die Voraussetzung für mehr Wettbewerb im Messwesen geschaffen worden, da Unternehmen in Zukunft nicht mehr so hohe Hürden haben, intelligente Gas- und Stromzähler anzubieten.
Obwohl der Markt für das Betreiben und Auslesen der Zähler seit nunmehr zwei Jahren formal geöffnet ist, blockieren unzählige Vorschriften den Wettbewerb. Bislang gibt es für die rund 700 Gas- und die über 800 Stromnetzbetreiber unterschiedliche Verträge und abweichende Fristen, die ein echtes Wettbewerbshindernis darstellen. Die Prozesse wurden jetzt optimiert und vereinheitlicht. So ist nun klar geregelt, wie die Ein- und Ausbauvorgänge vorzunehmen und die Messwerte zu übermitteln sind. Auf elektronischem Weg können die Wechselformalitäten zukünftig mit dem Netzbetreiber abgewickelt werden. Die Prozesse sind für Gas- und Stromzähler einheitlich. Mit dieser Optimierung sind wichtige Schritte zur Förderung von innovativen Messtechniken gemacht worden.
Die bereits gewonnenen Erfahrungen aus dem Lieferantenwechsel wurden beim Messwesen berücksichtigt. Der Wille des Kunden steht an erster Stelle. Der Wechsel darf auf keinen Fall blockiert werden, nur weil sich beispielsweise zwei Anbieter um die Kundenbeziehung streiten.
Die neuen Regelungen gelten für Neuverträge ab dem 15.10.2010. Spätestens am 1.Oktober 2011 muss eine elektronische Übermittlung der Daten möglich sein.
Quelle: Bundesnetzagentur