In der kontroversen Diskussion um die Förderung von unkonventionellem Erdgas in Deutschland mit Hilfe der Fracking-Methode hat die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ein Zeichen gesetzt. Per Ministererlass haben Wirtschafts- und Umweltministerium verboten, dass bis zum Sommer 2012 keine Bohrungen und Vorbereitungen zur Förderung von Erdgas nach diesem Verfahren vorgenommen werden dürfen. Mit einem entsprechenden Schreiben an die zuständige Bezirksregierung in Arnsberg wurde eine bisherige Vereinbarung zwischen den zuständigen Stellen in der Verwaltung und den Explorationsunternehmen jetzt rechtsverbindlich. Damit ist offiziell, dass die Aktivitäten zur Förderung von unkonventionellem Erdgas in Nordrhein-Westfalen vorerst bis Mitte nächsten Jahres ruhen werden. Ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten soll bis dahin klären, ob und inwieweit es ein Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt gibt.