Die Liberalisierung der deutschen Gaswirtschaft ist nach Auffassung der Bundesnetzagentur zum Leidwesen vieler Unternehmen noch nicht weit genug fortgeschritten. Die Marktkonzentration der großen Versorger ist noch zu stark. Ein Problem in Deutschland besteht auch darin, dass das Gasversorgungsnetz noch aus zu vielen Marktgebieten und Bilanzzonen besteht. Das verteuert und erschwert die Durchleitung von Erdgas.
§ 20 Abs. 1b EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) verpflichtet die Betreiber zu einer Reduzierung der Marktgebiete. Im Entwurf der Neufassung der Gasnetzzugangsverordnung wird das konkretisiert: Bis zum 1.4.2011 müssen die aktuellen sechs Marktgebiete auf drei und bis zum 1.8.2013 auf zwei reduziert werden. Die Novelle der Gasnetzzugangsverordnung sieht dabei explizit auch die Zusammenfassung von H- und L-Gas-Marktgebieten vor. H-Gas ist hoch kalorisch, L-Gas nieder kalorisch. Wie diese qualitätsübergreifende Marktgebietskonsolidierung funktionieren kann, haben E.ON Gastransport und Gasunie Deutschland beschrieben. Die Beschlusskammer hat nun alle Marktbeteiligten gebeten, zu den Modellbeschreibungen Stellung zu nehmen.
Modellgestaltung
Aus Sicht der Beschlusskammer werden zukünftig verschiedene Gasnetzbereiche in unterschiedlichen Gasqualitäten in einem einheitlichen Marktgebiet so betrieben, dass alle Ein- und Ausspeisekapazitäten qualitätsübergreifend miteinander verbunden und alle Gasmengen in einem einheitlichen Bilanzkreis eingebracht werden können. Die Netzbetreiber sorgen dann dafür, dass das Gas an den Ausspeisepunkten die erforderliche Qualität aufweist. Die Sicherstellung des physischen Ausgleichs unterschiedlicher Gasqualitäten soll technisch (z. B. Gaskonvertierung) oder kommerziell (z. B. Einsatz von Regelenergie oder Lastflusszusagen) gewährleistet werden. Die Beschlusskammer hat noch eine Reihe von Fragen gestellt, die bis zum 22.9.2010 von allen Marktteilnehmern und Verbänden beantwortet werden konnten.
• Modell: Gestaltungsmerkmale des Modells und des virtuellen Handelspunktes, den Zeitaufwand für die Einheitsmarktbildung, die Verhinderung von missbräuchlichen Arbitragemöglichkeiten, die Gewährleistung der Netzstabilität und die weitere Integration der EU-Gasmärkte.
• Kosten-Nutzen-Analyse: Bewertete Vorteile einheitlicher Marktgebiete für Händler, Transportkunden, Netzbetreiber und Endverbraucher (Firmen und Privatpersonen), Investitionskosten, Betriebskosten und Kostenverteilung qualitätsübergreifender Marktgebiete.
• Umstellung von L- auf H-Gas: Voraussetzung, Kosten und Entscheidungsprozesse der Umstellung auf hoch kalorisches H-Gas.
Quelle: www.bundenetzagentur.de