Im Mai hat das Bundeskabinett den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf zur Neufassung der Gasnetzzugangsverordnung beschlossen. Nach dem Willen des Bundeswirtschaftsministers Rainer Brüderle soll die neue Gasnetzzugangsverordnung den Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt intensivieren und die Energiemärkte insgesamt transparenter und marktoffener gestalten, ohne die hohe Versorgungssicherheit im Gasbereich anzutasten.
Die Gasnetzzugangsverordnung hat drei Punkte, die zu einer Belebung des Wettbewerbs führen sollen:
Die Zahl der Marktgebiete, innerhalb derer Gasversorger frei agieren können, soll bis 2013 von derzeit sechs auf höchstens zwei reduziert werden. Für neue Energiegaslieferanten werden dadurch bundesweite Lieferangebote wirtschaftlich attraktiver. Bei einer weiteren Zusammenlegung reduzieren sich die Abwicklungskosten bei Gasbelieferungen über mehrere Marktgebiete.
Der Zugang zu knappen Transportkapazitäten soll dadurch erleichtert werden, dass freie Kapazitäten diskriminierungsfrei versteigert werden. Bisher können Netzkapazitäten häufig nicht gekauft werden, weil sie langfristig ausgebucht sind.
Nach dem erfolgreichen Vorbild der Kraftwerksnetzanschlussverordnung im Strommarkt können Gaskraftwerksbetreiber Kapazitäten gegen eine angemessene Gebühr für maximal drei Jahre reservieren. Dadurch wird das Problem entschärft, dass sich Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke bereits dann binden müssen, wenn sie eigentlich noch keine endgültige Investitionsentscheidung treffen können. Diese Unsicherheit belastet die Anlagenbetreiber mit einem erheblichen wirtschaftlichen Risiko. Projekte, die unter Wettbewerbs- und Versorgungssicherheitsgesichtspunkten vorteilhaft wären, werden so möglicherweise zurückgestellt.
Quelle: www.bmwi.de