Fonds Energieeffizienz

    26.05.2010
     
    Immer mehr Unternehmen setzen auf Energiesparen. Der Großteil, um die immer schneller steigenden Kosten zu senken. Ein kleinerer Teil, um im boomenden Markt der Energieeffizienzlösungen neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen. Energie lässt sich nur begrenzt bei Bürogebäuden einsparen. Die größten Potenziale liegen zweifellos in der Produktion. Neue Technologien müssen her. Doch die kosten Geld. Eine attraktive Förderung für mittelständische Unternehmen bietet das Bundeswirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit der KFW-Förderbank. Seit dem 21. Februar 2008 besteht der Sonderfonds „Energieeffizienz in KMU“. Daraus werden zum einen fachkundige und unabhängige Energieberatungen bis zu 80 Prozent bezuschusst. Zum anderen werden zinsgünstige Darlehen bereit gestellt. Bis zu 100 Prozent der Investitionen sind finanzierbar:

    ·    Haus- und Energietechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser,
    ·    Gebäudehülle,
    ·    Maschinenpark inklusive Querschnittstechnologien wie elektrische Antriebe, Druckluft und Vakuum, Pumpen,
    ·    Prozesskälte,
    ·    Prozesswärme,
    ·    Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung,
    ·    Mess-, Regel- und Steuerungstechnik,
    ·    Informations- und Kommunikationstechnik.

    Wenn Sie neu investieren, müssen Sie mit Ihren Maßnahmen mindestens 15 Prozent Energie einsparen. Vergleichsmaßstab ist dabei der Branchendurchschnitt (andere in der Branche typischerweise eingesetzte Anlagen). Wenn Sie Ersatzinvestitionen planen, müssen Sie damit eine Energieeinsparung von mindestens 20 Prozent erreichen (gemessen am durchschnittlichen Verbrauch der letzten drei Jahre).

    Die durch Ihre Investitionsmaßnahmen voraussichtlich zu erzielende betriebliche Energieeinsparung ist vor Antragstellung von einem Energieberater zu ermitteln, der von der KFW als Energieeffizienzberater zugelassen und in der KFW-Beraterbörse eingetragen ist. Auch Sachverständige sind zugelassen, die nicht in der KfW Beraterbörse eingetragen sind, weil sie in einem öffentlichen Unternehmen oder bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts angestellt sind oder für ihre Tätigkeit Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erhalten. Ihre geplante Energieeinsparung müssen Sie als "Bestätigung zum Kreditantrag" (Formularnummer 600 000 0267) quantifizieren.

    Exportinitiative „Energieeffizienz“

    Weiterhin unterstützt die Exportinitiative „Energieeffizienz“ Unternehmen im internationalen Wettbewerb, die Ihre Produkte und Leistungen rund um Energie vermarkten möchten. Auf der Website www.efficiency-from-germany.de gibt es weitere Informationen.

    Quelle: www.kfw-mittelstandsbank.de
     
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